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Das Benutzen von Handys im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung ist ja bekanntlich verboten und wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Aber gilt diese Verkehrsregel auch für schnurlose Festnetztelefone? Mit so einem Fall mußte sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG) auseinandersetzen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Da sieht man mal was in Deutschland für Gesetzte gemacht werden ... weiterhin darf man ja Rauchen & essen beim Fahren sowie Trinken ... Auch ein gutes bsp ist man darf während der Fahrt Alkohol trinken dabei ist es egal ob Bier oder Spirituosen nur darf man nicht betrunken fahren
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