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| Zitat: Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau nicht weiter Durch eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln will die Deutsche Telekom die Rücknahme eines Beschlusses der Bundesnetzagentur erreichen. Die Behörde hat entschieden, dass die Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Breitbandnetzes aufbauen muss, an denen sie diese selbst nicht benötigt, sei eine rechtswidrige Verpflichtung, erklärte der Bonner Konzern am Montag. Zusätzlich werde die Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen, da sie die anfallenden Kosten nicht in voller Höhe erstattet bekomme. Die Tatsache, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert, entspreche nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, entgegnete der Konzern weiter. Diese gehe von ausgehandelten Kooperationen aus, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. «Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter», fügte Telekom-Finanzvorstand Timotheus Höttges an. Die Telekom muss entsprechend der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 15. Juni auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten «Schaltverteiler» an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen. Nach Darstellung der Telekom haben die Wettbewerber schon heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen. Gibt genug Menschen die DSL haben wollen und dies dank der Telekom nicht bekommen!!
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