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| Bundesverfassungsgericht kippt Kürzung Das Bundesverfassungsgericht kippt die Kürzung der Pendlerpauschale! Die weitgehende Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten ist mit dem Grundgesetz „unvereinbar“, entschieden die Richter des zweiten Senats. Geklagt hatte unter anderem ein Mann aus Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis). Zum 1. Januar 2007 war die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gestrichen worden. Erst ab Kilometer 21 waren seither 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hatte diese Kürzung jedoch für grundgesetzwidrig gehalten und den Streit um die Pendlerpauschale Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Jetzt haben die rund 15 Millionen Betroffene Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.
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