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Weiß nicht was ich dazu noch sagen soll ... Zitat: 1) Standrechliches Erschiessen (in einer Krisensituation) JEDES BELIEBIGEN Bürgers (!) wurde am 23. Mai 2008 in Deutschland wieder eingeführt. Zitat aus dem EU-Reformvertrag: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen, (Anm. in Notwehr, was in Ordnung ist) b) jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern, (Anm. das geht schon sehr weit!) c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. (Wo sind wir denn? Das ist ja der Hammer!) Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
#1 ( |
| Sieht man leider nicht beim Zitieren, habs dem Admin mal gemeldet. Diesen gibt es leider nicht mehr .. warum[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Nimm diesen: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]
#2 ( |
| Todesstrafe Wird die Todesstrafe wieder eingeführt? Ein viel diskutiertes Thema. Wir möchten dieser Frage hier auf den Grund gehen. Worum geht es? Mit dem Vertrag von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. * Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta.* Da steht: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet," wenn es erforderlich ist, "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: "Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
#3 ( |
| Zitat: Erläuterungen zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]“[5]
#4 ( |