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Ab 1. Juli 2007 erweiterte Möglichkeiten des Finanzamtes: Heimliche Kontenabfrage: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung dürfen sämtliche Kontostände und Kontobewegungen eines Bürgers bei Kreditinstituten eingesehen werden. Als Verdachtsmomente reichen mehrere Bankkonten oder ein Antrag auf Steuerstundung. Die bisher umständlichen Anfragen der Finanzbehörden werden vereinfacht. Eine massenhafte Überprüfung durch ein neues zentrales Computersystem ist möglich. Roland Schäfer, Datenschutzexperte von der Verbraucherzentrale Hessen: „Das Finanzamt war bisher schon datenhungrig. Jetzt werden noch mehr Daten hinter dem Rücken der Bürger erhoben.“ Auch Steuerexperten bezweifeln die Zweckgebundenheit der Kontenabfrage. Reiner Holznagel, Geschäftsführer vom Bund der Steuerzahler: „In der Praxis nutzten die Steuerfahnder die Kontenabfrage meistens nicht, um hinterzogene Einnahmen zu entdecken.“ Vielmehr prüfen die Fahnder bei Zwangsvollstreckungen, ob der Insolvente nicht doch noch irgendwo Geld auf einem Konto hat. (Quelle: newspress)
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