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| Zitat: Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt das Arbeitsgericht Oberhausen (Nordrhein-Westfalen). Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Die Folge war die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer zog vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung. Der Richter hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit. Jetzt wird am 29. Oktober verhandelt. Nach Einschätzung von Experten dürften 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent kosten. Quelle: Bild.de Deswegen jemanden zu Kündigen ...
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