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P-Konto – automatischer Schutz des Existenzminimums ab 01.07.2010

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Zitat:
Ab heute tritt das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ in Kraft. Damit besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen bzw. ein P-Konto zu eröffnen – wobei Banken auch weiterhin nicht dazu verpflichtet sind, jedem Interessenten ein Konto anzubieten. Damit erhält jeder Kontoinhaber eines solchen Girokontos mit Pfändungsschutz einen automatischen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro für einen Monat.
Aber Achtung was nicht gesagt wurde sind die Gebühren!
Hab mich gestern mal darüber informiert bei der Sparkasse,
12 € Bankgebühr im Monat
Also vorher informieren bevor Ihr euer Konto ändernt!
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Stichworte
gebühr, p konto, sparkasse

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