Details nur für Registrierte
EM Tippspiel Online! | § Rechte & Gesetze der Bürger Von der Einstweiligen Verfügung bis zum Urteil - Laien helfen Laien |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| Zitat: Ab heute tritt das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ in Kraft. Damit besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen bzw. ein P-Konto zu eröffnen – wobei Banken auch weiterhin nicht dazu verpflichtet sind, jedem Interessenten ein Konto anzubieten. Damit erhält jeder Kontoinhaber eines solchen Girokontos mit Pfändungsschutz einen automatischen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro für einen Monat. Hab mich gestern mal darüber informiert bei der Sparkasse, 12 € Bankgebühr im Monat ![]() Also vorher informieren bevor Ihr euer Konto ändernt!
#1 ( |
![]() |
| Stichworte |
| gebühr, p konto, sparkasse |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Informationen zur Änderung des Familiennamens eines Kindes | Nur für Benutzer | Entwicklung und Erziehung | 0 | 08.04.12 19:49 |