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§ Rechte & Gesetze der Bürger Von der Einstweiligen Verfügung bis zum Urteil
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§ 1358 BGB

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Zitat:
"§ 1358 BGB, wonach der Mann berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Frau zu kündigen, wenn er dies beim Vormundschaftsgericht beantragt hatte, wurde durch Art. 1 Nr. 7 des GleichberechtigungsG aufgehoben." (vom 8. Juni 1957)

Ab 1. Juli 1958

§ 1358 (weggefallen)
Mal ehrlich wer hat so einen schwachsinn erst verabschiedet?

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Stichworte
frau, gericht, mann, urteil, §1358

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