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EM Tippspiel Online! | Mietrecht Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mietpfandrecht, Kündigung, Mietvertrag etc. |
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Mal angenommen im Mietvertrag steht folgendes: Zitat: Die Miete in Höhe von 599,50 € zuzüglich Vorauszahlung für Betriebskosten in Höhe von ____ € und Vorrauszahlung der Heizkosten von 68 €, insgesamt z.Zu. ____ € ist erstmals am 01.10.2008 auf das Konto xxxxxxxxxx Kontonr. xxxxxxxxxx BLZ xxxxxxxxx bzw per Einzug oder in bar kostenfrei im Vorraus zu zahlen und wird spätestens am 3 Werktag eines jeden Monats fällig. Wie ist es dann? 1. Können die Heizkosten als Nebenkosten genommen werden? (Denn das wurde so gemacht) 2. Muss ein Nebenkostenabrechnung überhaupt bezahlt werden wenn keine im Mietvertrag stehen? 3. Können die Heizkosten auf 185 € erhöht werden weil diese ja nun Nebenkosten sind?
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