EM 2012 Tippspiel EM Tippspiel Online!
+++ Eilmeldung +++ DFB: Relegationsspiel Düsseldorf - Hertha wird nicht wiederholt entscheidet der DFB +++ Herhtha legt Einspruch ein und zieht vors DFB Bundesgericht +++ Pizzaro Unterschreibt beim FC Bayern +++

Mitglied werden   /   zum Login



Kino Filme Kino Ob bereits gestarte Kinofilme oder welche, die demnächst kommen, finden hier ihren Platz.

Nutzer verunsichert: Habe ich mich strafbar gemacht?

Dieses Thema wurde 0 mal beantwortet und 37 mal angesehen.

 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Details nur für Registrierte
Nach Razzia gegen illegales Filmportal kino.to

Razzia bei „kino.to“! Über das illegale Internetportal konnte sich jeder Nutzer die neuesten Kino-Hits auf seinem PC anschauen. Umsonst. Damit ist jetzt Schluss.

13 mutmaßliche Raubkopierer wurden festgenommen, Computer, Akten und Server beschlagnahmt. Die Verhafteten stehen unter dem „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“.

Für ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage: Habe ich mich strafbar gemacht?

Die Rechtslage ist umstritten. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird.

„Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist, sagt Solmecke, „das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird."

Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. „Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist“, sagt Solmecke.

Die Filmindustrie jedoch vertritt die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist.

Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar, warnt Solmecke. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.

Die Kriminalpolizei hat auf der Internetseite von „kino.to“ einen Hinweis hinterlassen:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Ob die Nutzer der Seite mit Ermittlungen rechnen müssen, ist noch unklar. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, sagte der Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft Wolfgang Klein.

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

Mich betrifft es nicht da ich dort nicht einen Film geschaut habe :harlol:
Antwort   Neues Thema erstellen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Filme „nur“ streamen? Strafbar! Nur für Benutzer Computer / Internet 0 20.01.12 13:42
Wer wegschaut, macht sich strafbar Nur für Benutzer Entwicklung und Erziehung 0 09.10.09 16:29


TMS-">Eingesetzte Software - Archiv - Kontakt - Impressum - Nach oben

© 2007 - 2012 - Tyran.de / Tyran.info / Tyran-community.de       Feed abonnieren RSS Feeds


Tyran Community