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Zu viele Verfahren wegen Hartz IV

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Gemeinhin ähnelt es eher einem Kaffeeklatsch, wenn das Bundessozialgericht (BSG) im Januar zu seinem alljährlichen Pressegespräch lädt. Am Donnerstag aber richtete BSG-Präsident Peter Masuch ungewöhnlich deutliche Worte nicht an die versammelte Presse, sondern an die Bundesregierung: Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV, so der oberste Sozialrichter, sei es Zeit für eine Reform der Reform.

Vor allem die unklaren Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen und zur Übernahme von Wohnkosten müssten nachgebessert werden, verlangte Masuch. Denn vor allem in diesen Punkten machen die Arbeitsmarktreformen den Sozialgerichten im Land immer noch viel Arbeit. Zu viel: "Es ist letztlich nicht als befriedigend zu bezeichnen, in welchem Umfang die staatlichen Bewilligungen von Leistungen in gerichtlichen Verfahren einmünden", sagte der Präsident.

Nach Angaben des BSG wurden im vergangenen Jahr fast 175.000 neue Hartz-IV-Verfahren bei den Sozialgerichten der ersten Instanz gezählt. Das waren 38.000 mehr als im Vorjahr, ein Plus also von rund 28 Prozent. "Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt", sagte Thomas Voelzke, Gerichtssprecher und Vorsitzender eines der Hartz-IV-Senate des Kasseler Gerichts.

Warum die Zahl der Hartz-IV-Klagen weiter gestiegen ist, dafür haben die Richter keine eindeutige Erklärung. Handwerkliche Fehler im Gesetz könnten nicht die alleinige Ursache für die hohe Zahl der Klagen sein. Fast hundert Urteile haben Deutschlands oberste Sozialrichter im Zusammenhang mit der umstrittenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bereits gefällt. Viele weitere stehen in diesem Jahr auf der Agenda.

Schon am kommenden Dienstag geht es um die Höhe der monatlichen Leistungen für Kinder: Ist das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum noch gewährleistet, wenn Kinder, die unter 14 Jahre alt sind, mit 60 Prozent - oder voraussichtlich ab 1. Juli mit 70 Prozent - des Regelsatzes von derzeit 351 Euro für Erwachsene auskommen müssen?

Ob derartige Grundsatzurteile oder Entscheidungen zu Detailfragen: Gerichtspräsident Peter Masuch wünscht sich, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Eingang in ein überarbeitetes Hartz-IV-Gesetz findet. Um Klarheit zu schaffen und damit - hoffentlich - auch die Klageflut einzudämmen.

Warum das nötig ist, erklärte Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel unter Verweis auf Informationen, die sie von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen habe: Die Urteile des Bundessozialgerichts würden von den für die Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen zuständigen Job-Centern und Arbeitsgemeinschaften (Arge) bisweilen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und folglich nicht umgesetzt. "Hier fehlt es an einer Zentralgewalt."

BA-Sprecher Kurt Eikemeier in Nürnberg bestritt das freilich vehement: "Wir ignorieren keine Entscheidungen des BSG - und erst recht nicht bewusst."

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