Details nur für Registrierte
EM Tippspiel Online! | Entwicklung und Erziehung Von der Geburt bis zum Jugendlichen: Ob Trotzalter, die erste Liebe oder typische Pubertätsprobleme - jeder Lebensabschnitt wirft Themen auf, die Ihr hier besprechen könnt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
Seit dem Jahr 2000 haben Kinder offiziell ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (§ 1631, BGB). Im Gesetz steht: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Konkret: • Ohrfeige: verboten! Es drohen Geldstrafe, bis 5 Jahre Haft. • Prügel mit Stock, Gürtel etc.: verboten! Es drohen bis 10 Jahre Haft. • Hausarrest: erlaubt (je nach Dauer und Alter des Kindes). • Taschengeld kürzen: erlaubt! • Einsperren, fesseln: verboten! • Fernsehverbot: erlaubt! Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, erklärt: „Konsequenzen und Grenzen sind wichtig und richtig, aber nicht gewaltsam.“ Gewalt gehört in keine Erziehung! ![]() Kinderschänder gehören nicht ins Gefängnis sondern auf den Elektrischen Stuhl!
#1 ( |
|
Wenn das Kind nicht hört,finde ich Hausarrest schon gut. Sowas gabs damals bei uns auch,wer nicht hört,durfte nicht raus,aber nur zur Schule und wieder zurück.
#2 ( |
|
Jepp das sind auch sinnvolle Strafen, würde jedoch niemals die Hand gegen mein Kind heben!! Wer sich an kinder vergeht ist feige
#3 ( |
| Wo kann ich das unterschreiben?
Zyklusblatt: hier
#4 ( |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gericht erlaubt Gebetsraum für muslimischen Schüler | Nur für Benutzer | § Rechte & Gesetze der Bürger | 0 | 01.10.09 11:49 |
| Harte Strafen für 1:54-Skandal in Kölner Kreisliga | Nur für Benutzer | Fussball Deutschland | 0 | 08.06.08 18:30 |