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So hab da mal nee frage ... bzw ein Beispiel: Wurde für den Mord an meinen Bruder zu einer Haftstrafe von 6 Jahren Verurteilt. (zu unrecht da er lebt) So nun komm ich nach 6 Jahren wieder raus & diesmal bring ich Ihn wirklich um! Wie ist das jetzt, kann ich jetzt nochmal für den Mord, den ich vorher nicht gemacht habe,(allerdings Verurteilt worden war) Angeklagt werden?? Was denkr Ihr darüber?? Nein ich habe nichts vor
#1 ( |
nee lass mal
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Hatten vor kurzem mal diese diskussion geführt ... & kamen zu keiner einigung!
#3 ( |
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Also so wie ich den Staat kenne, wird man dafür bestimmt noch einmal belangt. Ich persönlich denke aber das das eigentlich nicht möglich ist, aber gerade das unmögliche ist möglich. Man könnte ja beim Staatsanwalt anrufen und dort Nachfragen, aber ich glaube weniger, dass das eine gute Idee ist, denn dann hat man Zuhause die Polizei stehen....
#4 ( |
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Ich geh mal davon aus das man für das erste einsitzen eine Entschädigung bekommt ... bringt einem allerdings beim 2 einsitzen nicht soviel
#5 ( |